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1. Weihnachtstag
(Gesetzlicher Feiertag bundeseinheitlich)Der Hauptfesttag von Weihnachten, dem Fest der Geburt Jesu, ist der 25. Dezember, der sog. 1. Weihnachtstag, der seit der Reformation durch Martin Luther am 24. Dezember mit dem heiligen Anbend beginnt. Der 25. Dezember ist in vielen Staaten ein gesetzlicher Feiertag und Auftakt zu den Weihnachtsferien.
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